Glossar
Zahnärztliche Schlafmedizin
Zahnärztliche Schlafmedizin ist ein Fachbegriff mit klarer Bedeutung und typischen Missverständnissen. Beides steht hier, mit Bezug zum Schnarchen.
Definition
Zahnärztliche Schlafmedizin ist der Teil der Zahnmedizin, der sich mit Unterkieferprotrusionsschienen gegen Schnarchen und obstruktive Schlafapnoe befasst. Zahnärzte prüfen Zähne, Zahnhalteapparat und Kiefergelenke, nehmen Abformung und Bissposition, lassen die Schiene im Labor fertigen, passen sie ein und stellen sie in Abstimmung mit dem Arzt nach.
Einordnung
Die Fachgesellschaft ist die Deutsche Gesellschaft Zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS). Zusammen mit der DGZMK hat sie die S1-Leitlinie zur Unterkieferprotrusionsschiene herausgegeben, Stand November 2021. Die Leitlinie hält fest, dass die Herstellung einer solchen Schiene eine vorherige ärztliche Überweisung erfordert. Die Arbeitsteilung ist klar: Der Arzt stellt die Indikation und prüft die Wirkung im Schlaf. Der Zahnarzt schließt zahnmedizinische Gegenanzeigen aus, fertigt und justiert die Schiene. Die KZBV beschreibt dasselbe Prinzip für die Kassenversorgung seit 2022.
Zu den zahnärztlichen Aufgaben zählen nach der Leitlinie die präzise Abformung beider Kiefer, die Bestimmung der Startposition mit einem Registrierhilfsmittel und die Titration in kleinen Schritten. Die Startposition soll angenehm sein und möglichst bei etwa der Hälfte der maximalen Vorschubstrecke liegen. Die Kieferrelation soll ein schlafmedizinisch fortgebildeter Zahnarzt bestimmen. Nach der Eingliederung empfiehlt die Leitlinie eine erste Kontrolle nach sechs Monaten und danach jährliche Kontrollen, angepasst an das persönliche Risiko für Zahn- und Kieferveränderungen.
Was das für Schnarcher bedeutet
Die Schnarch-Leitlinie verlangt, dass Anpassung und Kontrolle einer Schiene mit zahnmedizinischer und schlafmedizinischer Expertise erfolgen. Eine Anpassung durch Betroffene selbst empfiehlt sie nicht. Vor der Versorgung prüft die Praxis, ob genug feste, gesunde Zähne vorhanden sind, ob der Mund weit genug öffnet und ob Kiefergelenke und Kaumuskeln unauffällig sind. Fehlen diese Voraussetzungen, kommt eine Schiene nicht infrage. Bei Verdacht auf Schlafapnoe bleibt die ärztliche Abklärung vorgeschaltet.
Weiterlesen: Schnarchen ärztlich abklären
Verwandte Begriffe
- Uvulopalatopharyngoplastik (UPPP)
- Sauerstoffsättigung
- Monoblock-Schiene
- Nasenmuscheln
- Tagesschläfrigkeit
- Nasenklappe
- Respiratory Disturbance Index (RDI)
- Upper-Airway-Resistance-Syndrom (UARS)
- Aufbissschiene
Fragen und Antworten
Darf ein Zahnarzt eine Schlafapnoe diagnostizieren?
Nein. Die Diagnose einer Schlafapnoe ist ärztliche Aufgabe und beruht auf einer Messung der Atmung im Schlaf. Der Zahnarzt kann Hinweise erkennen und eine Abklärung anregen. Die Wirkung einer Schiene prüft laut Leitlinie ebenfalls der Arzt.
Braucht man für eine Schnarchschiene vom Zahnarzt eine Überweisung?
Die S1-Leitlinie der DGZS sieht vor, dass einer Unterkieferprotrusionsschiene eine ärztliche Überweisung vorausgeht. In der Kassenversorgung bei Schlafapnoe ist diese Veranlassung durch einen qualifizierten Vertragsarzt Voraussetzung für die Abrechnung. Ohne sie beginnt die Versorgung nicht.
Was prüft der Zahnarzt vor der Schiene?
Er prüft, ob ausreichend feste, karies- und entzündungsfreie Zähne in gesundem Zahnhalteapparat vorhanden sind, ob die Mundöffnung genügt und ob die Funktionsanalyse von Kiefergelenk und Kaumuskeln unauffällig ist. Dazu kommt die Messung, wie weit der Unterkiefer nach vorn kann.
Wie oft sind Kontrollen nötig?
Die S1-Leitlinie empfiehlt eine erste zahnärztliche Langzeitkontrolle nach sechs Monaten und danach jährliche Termine. Die Abstände lassen sich an das persönliche Risiko anpassen. Lässt die Wirkung nach, wird in Abstimmung mit dem Arzt neu eingestellt.
Quellen
- S1-Leitlinie Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS): Anwendung in der zahnärztlichen Schlafmedizin beim Erwachsenen (AWMF 083-045, DGZS/DGZMK) (Stand 2021-11)
- S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des Schnarchens des Erwachsenen (AWMF 017-068, DGHNO-KHC), Fassung 2019 (Stand 2019-03)
- KZBV: Unterkieferprotrusionsschiene ab Januar 2022 Bestandteil der Versorgung (Stand 2021-11)
Nächster Schritt
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