Glossar

Hilfsmittelverzeichnis

Was Hilfsmittelverzeichnis bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen — die Einordnung dahinter ist entscheidend. Hier steht beides, kurz und nachvollziehbar.

Definition

Das Hilfsmittelverzeichnis ist die vom GKV-Spitzenverband geführte, systematisch gegliederte Liste der Hilfsmittel, die von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind. Es legt Qualitätsanforderungen fest und wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Rechtsgrundlage ist § 139 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Was dahinter steckt

Ein Produkt kommt auf Antrag des Herstellers in das Verzeichnis. Über die Aufnahme entscheidet der GKV-Spitzenverband, der den Medizinischen Dienst prüfen lassen kann. Gegliedert ist das Verzeichnis nach Produktgruppen, Untergruppen und Produktarten, darunter stehen die einzelnen Produkte mit zehnstelliger Nummer. Für jede Produktart legt der Spitzenverband indikations- oder einsatzbezogene Qualitätsanforderungen fest. Dazu gehören auch Anforderungen an Leistungen, die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringen sind, etwa Einweisung und Wartung.

Für schlafbezogene Atmungsstörungen ist die Produktgruppe 14, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, maßgeblich. Nach der Fortschreibung vom 9. Januar 2024 enthält sie unter anderem CPAP-, Auto-CPAP- und Bilevel-Geräte in den Untergruppen 14.24.20 bis 14.24.25. Die Behandlung mit diesen Geräten wird laut Verzeichnis im Schlaflabor eingeleitet. Die häusliche Behandlung erfolgt in der Regel mit dem Gerät, mit dem die Einstellung erfolgte. Die Unterkieferprotrusionsschiene läuft dagegen auf einem anderen Weg: Seit Januar 2022 ist sie bei obstruktiver Schlafapnoe eine vertragszahnärztliche Leistung, die über eigene Gebührennummern abgerechnet wird.

Was das für Schnarcher bedeutet

Ein Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis bedeutet nicht, dass die Kasse automatisch zahlt. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall. Frei verkäufliche Anti-Schnarch-Produkte bezahlt man in der Regel selbst. Wer wissen will, ob ein Produkt gelistet ist, kann das Verzeichnis online beim GKV-Spitzenverband einsehen. Für Aussagen zur Kostenübernahme zählt der Stand des Verzeichnisses und die Auskunft der eigenen Krankenkasse.

Weiterlesen: Geräte, Kissen & Apps

Weiterlesen

Fragen und Antworten

Bedeutet ein Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis, dass die Kasse zahlt?

Nicht automatisch. Das Verzeichnis listet Hilfsmittel, die von der Leistungspflicht umfasst sind. Im Einzelfall braucht es eine ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit. Über die Bewilligung entscheidet die Krankenkasse, im Zweifel nach Rückfrage bei der verordnenden Praxis.

Steht die Schnarchschiene im Hilfsmittelverzeichnis?

Die Unterkieferprotrusionsschiene wird bei obstruktiver Schlafapnoe seit Januar 2022 als vertragszahnärztliche Leistung über den zahnärztlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet, nicht als Atemtherapiegerät aus Produktgruppe 14. Für reines Schnarchen sieht der zugrunde liegende Beschluss keine Kassenleistung vor.

Wo kann man das Hilfsmittelverzeichnis einsehen?

Der GKV-Spitzenverband stellt das Verzeichnis online zur Recherche bereit. Fortschreibungen einzelner Produktgruppen werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht und als Dokumente veröffentlicht, etwa die Fortschreibung der Produktgruppe 14 vom Januar 2024.

Wer entscheidet über die Aufnahme eines Produkts?

Der GKV-Spitzenverband entscheidet auf Antrag des Herstellers. Er kann den Medizinischen Dienst prüfen lassen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Hält er eine Klärung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für nötig, holt er diese ein.

Nächster Schritt

Schnarch-Check starten