Glossar
Heil- und Kostenplan
Heil- und Kostenplan gehört zu den Begriffen, die beim Thema Schnarchen vorausgesetzt, aber selten erklärt werden. Diese Seite liefert die Definition und ordnet den Begriff ein.
Definition
Der Heil- und Kostenplan, kurz HKP, ist ein schriftlicher Behandlungs- und Kostenplan der Zahnarztpraxis. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist er vor allem bei Zahnersatz vorgeschrieben. Er beschreibt Befund, Regelversorgung und geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten und wird vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse geprüft.
Kurz eingeordnet
Die Grundlage steht in § 87 Absatz 1a SGB V. Danach erstellt der Vertragszahnarzt vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan, der auch Angaben zum Herstellungsort des Zahnersatzes enthält. Die Krankenkasse prüft den Plan insgesamt und kann Befund, Versorgungsnotwendigkeit und geplante Versorgung begutachten lassen. Besteht Versorgungsbedarf, bewilligt sie die Festzuschüsse entsprechend dem Befund. Aus dem Plan muss erkennbar sein, ob zahntechnische Leistungen von Zahnärzten erbracht werden. Die Einzelheiten regelt der Bundesmantelvertrag.
Bei der Unterkieferprotrusionsschiene gilt in der Kassenversorgung ein anderes Verfahren. Laut Abrechnungsinformation der KZV Bayerns gibt es für die Schiene bei obstruktiver Schlafapnoe kein Antrags- und Genehmigungsverfahren. Die Gebührenposition für die schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplans ist dafür ausdrücklich nicht abrechenbar. Der Zahnarzt kann beginnen, sobald die Veranlassung eines qualifizierten Vertragsarztes vorliegt. Die Leistung gibt es seit Januar 2022, auf Grundlage eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses vom November 2020.
In der Praxis
Gesetzlich Versicherte mit diagnostizierter Schlafapnoe brauchen für die Schiene also keinen genehmigten Heil- und Kostenplan. Entscheidend ist die Veranlassung durch einen schlafmedizinisch qualifizierten Vertragsarzt. Für einfaches Schnarchen ohne Apnoe sieht der Beschluss keine Kassenleistung vor, die Kosten trägt man selbst. Privat Versicherte und Selbstzahler können vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag anfordern und ihn ihrer Versicherung vorlegen. Die genannten Regeln haben den Stand November 2022.
Weiterlesen: Zahlt die Krankenkasse die Schnarchschiene?
Weiterlesen
- Kiefergelenk
- Schlafhygiene
- Zungengrund
- Rachen (Pharynx)
- Rhinomanometrie
- Rhinitis
- Obstruktives Schnarchen
- Zungengrundschnarchen
- Weichteilvibration
Fragen und Antworten
Braucht man für die Schnarchschiene einen Heil- und Kostenplan?
In der gesetzlichen Versorgung bei Schlafapnoe nicht. Laut KZV Bayerns gibt es für die Unterkieferprotrusionsschiene kein Antrags- und Genehmigungsverfahren, die Versorgung beginnt nach Veranlassung durch einen qualifizierten Vertragsarzt. Bei privater Abrechnung kann man vorab einen Kostenvoranschlag anfordern.
Wer erstellt den Heil- und Kostenplan?
Die Zahnarztpraxis erstellt den Plan vor Beginn der Behandlung und reicht ihn bei der Krankenkasse ein. Diese prüft ihn und kann ein Gutachten einholen. Erst nach der Bewilligung beginnt die Behandlung.
Kostet der Heil- und Kostenplan etwas?
Bei Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. § 87 SGB V schreibt vor, dass der Vertragszahnarzt den Plan kostenfrei erstellt. Für privat abgerechnete Leistungen gelten eigene Regeln, die man vorab mit der Praxis klärt.
Was tun Privatversicherte vor einer Schnarchschiene?
Privatversicherte lassen sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben und reichen ihn vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung ein. So lässt sich klären, ob und in welcher Höhe der Tarif die Kosten erstattet, bevor die Schiene angefertigt wird.
Quellen
- § 87 SGB V Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab (Heil- und Kostenplan, Abs. 1a) (Stand 2026-10)
- KZV Bayerns: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe, Abrechnungsinformation (Stand 2022-11)
- G-BA-Beschluss: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe (Stand 2020-11)
- KZBV: Unterkieferprotrusionsschiene ab Januar 2022 Bestandteil der Versorgung (Stand 2021-11)
Nächster Schritt
Schnarch-Check starten