Glossar
Schlafmedizin
Was Schlafmedizin bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen — die Einordnung dahinter ist entscheidend. Hier steht beides, kurz und nachvollziehbar.
Definition
Schlafmedizin ist das fachübergreifende Gebiet, das Schlafstörungen erkennt und behandelt, von Ein- und Durchschlafstörungen über schlafbezogene Atmungsstörungen bis zu Bewegungsstörungen im Schlaf. In Deutschland ist sie für Ärzte eine Zusatzweiterbildung, die auf einer Facharztausbildung aufbaut und mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ abschließt.
Einordnung
Fachlich gebündelt wird das Gebiet von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Sie verantwortet die S3-Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen“, deren Kapitel zu schlafbezogenen Atmungsstörungen die Diagnostik der Schlafapnoe regelt. Neben Ärzten können Naturwissenschaftler und andere Berufsgruppen den Qualifikationsnachweis „Somnologe“ der DGSM erwerben. Schlaflabore lassen sich von schlafmedizinischen Fachgesellschaften akkreditieren, wenn sie deren Vorgaben zu Ausstattung und Personal erfüllen. Beteiligt sind Disziplinen wie Innere Medizin und Pneumologie, Neurologie, Psychiatrie, HNO-Heilkunde und Zahnmedizin.
Das Schnarchen selbst ordnet die internationale Klassifikation der Schlafstörungen (ICSD-3) den schlafbezogenen Atmungsstörungen zu, und zwar im Unterkapitel „Isolierte Symptome und Normvarianten“. Die Schnarch-Leitlinie folgt dieser Einordnung: Schnarchen gilt als eigenständiges Phänomen ohne medizinische Gefährdung, solange keine andere schlafbezogene Atmungsstörung vorliegt. Die Diagnostik ist gestuft. Gespräch und Untersuchung stehen am Anfang, objektive Messungen folgen bei Therapiewunsch oder Verdacht auf eine Schlafapnoe. Die Grenze zwischen beiden Diagnosen zieht die Schlafmedizin mit objektiven Messungen.
Was das für Schnarcher bedeutet
Erste Anlaufstelle beim Schnarchen ist meist die Haus- oder HNO-Praxis. Schlafmedizinisch qualifizierte Ärzte kommen ins Spiel, wenn eine Messung nötig wird oder ein Apnoe-Verdacht besteht. Für eine Unterkieferprotrusionsschiene auf Kassenkosten bei Schlafapnoe muss nach Angaben der KZV Bayerns ein Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung Schlafmedizin oder gleichwertiger Qualifikation die Versorgung veranlassen. Bei Atemaussetzern führt kein Weg an einer ärztlichen Abklärung vorbei. Den Weg ins Schlaflabor bahnt in der Regel eine Überweisung.
Weiterlesen: Schnarchen ärztlich abklären
Verwandte Begriffe
- Nasenatmung
- Polysomnographie
- Weichteilvibration
- Primäres Schnarchen
- Makroglossie
- Tonsillektomie
- Nasenklappe
- Mikroarousal
- Pulsoximetrie
Was oft gefragt wird
Was ist ein Somnologe?
Somnologe ist ein Qualifikationsnachweis der DGSM. Ihn können auch Nicht-Fachärzte und Naturwissenschaftler erwerben, die in der Schlafmedizin arbeiten, etwa in der Auswertung von Messungen im Schlaflabor. Die ärztliche Zusatzbezeichnung Schlafmedizin ist davon getrennt.
Welche Ärzte haben die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin?
Die Zusatzbezeichnung setzt eine abgeschlossene Facharztausbildung voraus. Häufig tragen sie Lungenfachärzte, Internisten, Neurologen, Psychiater und HNO-Ärzte. Ob eine Praxis sie führt, steht in der Regel auf dem Praxisschild oder lässt sich bei der Ärztekammer erfragen.
Gehört Schnarchen zur Schlafmedizin?
Ja. Die internationale Klassifikation ICSD-3 führt Schnarchen bei den schlafbezogenen Atmungsstörungen, als isoliertes Symptom ohne Krankheitswert. Schlafmedizinisch relevant wird es vor allem, wenn eine Schlafapnoe ausgeschlossen oder bestätigt werden muss.
Wann ist der Schlafmediziner der richtige Ansprechpartner?
Bei beobachteten Atemaussetzern, ausgeprägter Tagesschläfrigkeit, nächtlichem Erstickungsgefühl oder Schnarchen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In diesen Fällen geht es um die Frage nach einer Schlafapnoe, die eine Messung der Atmung im Schlaf erfordert.
Quellen
- S3-Leitlinie Schlafbezogene Atmungsstörungen bei Erwachsenen (AWMF 063-001, DGSM), Version 2.0 (Stand 2017-08)
- S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des Schnarchens des Erwachsenen (AWMF 017-068, DGHNO-KHC), Fassung 2019 (Stand 2019-03)
- KZV Bayerns: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe, Abrechnungsinformation (Stand 2022-11)
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