Ein Schlaflabor misst in der Regel über zwei Nächte Hirnströme, Atmung, Herzschlag und Sauerstoff im Schlaf. Kassenpatienten kommen dorthin, wenn Gespräch, Untersuchung und eine Polygraphie zu Hause keine klare Entscheidung erlauben. Die Krankenkasse zahlt die Messung bei Verdacht auf eine schlafbezogene Atmungsstörung.
Ein Schlaflabor misst mit der Polysomnographie Hirnströme, Augen- und Muskelaktivität, Atmung, Herz, Sauerstoff und Körperlage, dazu Video und Ton. In der Kassenversorgung ist es Stufe 4 der G-BA-Richtlinie und folgt nur, wenn eine Polygraphie zu Hause keine Entscheidung erlaubt. Vorgesehen sind zwei Nächte mit mindestens sechs Stunden Schlaf in der zweiten. Die Kasse zahlt bei Verdacht auf eine Atmungsstörung; die Praxis erhält dafür nach EBM rund 404 € je Sitzung.
Was ist ein Schlaflabor?
Ein Schlaflabor ist eine Einrichtung, in der Patienten unter Überwachung schlafen, während Sensoren ihre Körperfunktionen aufzeichnen. Die Kernuntersuchung heißt Polysomnographie. Sie dient vor allem der Diagnose von Schlafapnoe und anderen Schlafstörungen und darf laut G-BA-Richtlinie nur von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Schlafmedizin erbracht werden.
Die Polysomnographie unterscheidet sich von einfacheren Messungen durch das Schlaf-EEG. Erst die Hirnströme zeigen, ob und wie tief jemand schläft. Das MSD Manual beschreibt die Messung als kontinuierliche Aufzeichnung der Schlafstruktur per EEG, dazu Kinnmuskel-Aktivität, Augenbewegungen, Luftstrom an Nase und Mund, Brust- und Bauchbewegung, Sauerstoffsättigung und EKG.
Schlafmedizin ist eine Zusatzweiterbildung für Fachärzte, etwa aus Pneumologie, HNO-Heilkunde, Neurologie oder Innerer Medizin. Zusätzlich lassen sich Schlaflabore von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) in einem Visitationsverfahren anerkennen. Die DGSM führt eine Liste der zertifizierten Schlaflabore.
Wie kommt man ins Schlaflabor?
Ins Schlaflabor kommt man in der Kassenversorgung über den Stufenweg der G-BA-Richtlinie: zuerst Anamnese und Untersuchung, dann eine Polygraphie zu Hause. Erst wenn danach unklar bleibt, ob eine Therapie nötig ist, folgt die Polysomnographie. Der Weg beginnt meist in der Hausarzt- oder HNO-Praxis.
Die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung legt vier Stufen fest. Stufe 1 ist die Anamnese mit Fragebögen zur Tagesschläfrigkeit, Stufe 2 die körperliche Untersuchung. Stufe 3 ist die Polygraphie, eine vereinfachte Messung ohne Hirnströme über mindestens sechs Stunden Schlaf. Stufe 4 ist die Polysomnographie im Schlaflabor.
Die Ergebnisse der Polygraphie gehen an den Arzt, der gegebenenfalls die Polysomnographie veranlasst. Den ersten Facharzttermin vermittelt die Terminservicestelle unter 116117, laut KBV mit einer Überweisung mit Vermittlungscode.
Welche Praxis welchen Schritt übernimmt, erklärt der Ratgeber Schnarchen ärztlich abklären: Welcher Arzt, welche Untersuchung, welche Behandlung. Wer vorab einschätzen will, ob Warnzeichen vorliegen, beantwortet die acht Fragen im Schnarch-Check.
Wie läuft eine Nacht im Schlaflabor ab?
Eine Nacht im Schlaflabor läuft in vier Schritten ab: Aufnahme am Abend, Anlegen der Sensoren, Schlaf unter Video- und Tonaufzeichnung, Abnahme der Sensoren am Morgen. Die G-BA-Richtlinie sieht zwei aufeinanderfolgende Nächte vor, mit möglichst mindestens sechs Stunden Schlaf in der zweiten Nacht.
- Aufnahme: Gespräch über Schlafgewohnheiten, Beschwerden und Medikamente.
- Verkabelung: Elektroden an Kopf, Gesicht und Kinn, Brustgurt und Bauchgurt, Atemsensor an der Nase, Fingerclip für den Sauerstoff, EKG-Elektroden.
- Messung: Schlaf unter Überwachung per Kamera und Mikrofon.
- Auswertung: Ein qualifizierter Arzt bewertet die Rohdaten visuell und erstellt den Befund.
Die G-BA-Richtlinie schreibt die Kanäle vor. Gemessen werden Atmung, Atemfluss, Sauerstoffsättigung, EKG, Körperlage, Brust- und Bauchatmung sowie mindestens 2 EEG-Ableitungen, 2 Ableitungen der Augenbewegungen (EOG) und 3 Ableitungen der Muskelaktivität (EMG). Hinzu kommt eine optische und akustische Aufzeichnung des Schlafverhaltens.
Der wichtigste Wert im Befund ist der Apnoe-Hypopnoe-Index (AHI), die Zahl der Atemaussetzer und flachen Atemphasen pro Stunde. Das MSD Manual stuft einen AHI ab 5 als leichte, ab 15 als mittelgradige und über 30 als schwere Schlafapnoe ein. Gezählt werden Ereignisse von mehr als zehn Sekunden.
Ein Termin im Schlaflabor ist kein Grund, bei Warnzeichen abzuwarten. Wer tagsüber ungewollt einnickt oder am Steuer müde wird, bespricht das sofort mit der behandelnden Praxis. Laut IQWiG erhöht eine unbehandelte Schlafapnoe das Risiko für Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall und Herzrhythmusstörungen.
Was unterscheidet Polygraphie und Polysomnographie?
Polygraphie und Polysomnographie unterscheiden sich im Ort und in den Hirnströmen. Die Polygraphie läuft meist zu Hause und misst Atmung, Sauerstoff, Puls und Lage. Die Polysomnographie im Schlaflabor misst zusätzlich EEG, Augen- und Muskelaktivität und erkennt damit die Schlafstadien.
| Merkmal | Polygraphie (Stufe 3) | Polysomnographie (Stufe 4) |
|---|---|---|
| Ort | meist zu Hause | Schlaflabor |
| Hirnströme (EEG) | nein | ja, mindestens 2 Ableitungen |
| Schlafstadien erkennbar | nein | ja |
| Mindestdauer | 6 Stunden Schlaf | 2 Nächte, 6 Stunden Schlaf in Nacht 2 |
| Video und Ton | nein | ja |
| EBM-Punkte (GOP) | 640 (30900) | 3.171 je Sitzung (30901) |
| Rechnerischer Wert 2026 | rund 81,54 € | rund 404,00 € |
Die Polygraphie hat eine eingebaute Grenze. Ohne EEG weiß das Gerät nicht, ob der Mensch schläft oder wach liegt. Das MSD Manual weist darauf hin, dass Patienten bei Heimtests ihren Schlaf selbst angeben, was ungenau sein kann. Ein unauffälliger Heimtest wird bei anhaltenden Beschwerden im Labor überprüft.
Was kostet das Schlaflabor, und wer zahlt?
Für Kassenpatienten zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Schlaflabor, wenn die Voraussetzungen der G-BA-Richtlinie erfüllt sind. Bei ambulanter Messung rechnet die Praxis die Polysomnographie über die GOP 30901 mit 3.171 Punkten ab. Beim Orientierungswert 2026 von 12,7404 Cent entspricht das rund 404 € je Sitzung.
Die Rechnung geht nicht an Kassenpatienten. Eine ambulante Praxis rechnet mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, die konkrete Vergütung hängt vom regionalen Punktwert ab. Voraussetzung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Nachweis, dass die Stufen 1 bis 3 durchlaufen wurden.
Die Grenze der Kostenübernahme liegt beim einfachen Schnarchen. Die Richtlinie gilt bei Verdacht auf eine schlafbezogene Atmungsstörung und verlangt ausdrücklich, habituelles Schnarchen abzugrenzen. Wer ohne Warnzeichen nur das Schnarchen vermessen lassen will, klärt die Kosten vorab. Privatversicherte und Selbstzahler erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); ein Kostenvoranschlag schafft Klarheit.
Die EBM-Werte erklären den Stufenweg. Eine Polygraphie ist mit 640 Punkten bewertet, eine Polysomnographie mit 3.171 Punkten je Sitzung. Bei zwei Nächten liegt der Aufwand für das Schlaflabor damit rechnerisch beim rund Zehnfachen einer Heimmessung. Die Richtlinie setzt die Polysomnographie deshalb nur ein, wenn die günstigere Messung keine Entscheidung erlaubt.
Wie lange wartet man auf einen Termin im Schlaflabor?
Für Wartezeiten auf einen Termin im Schlaflabor gibt es keine belastbare, bundesweite Statistik. Die Dauer hängt von Region, Einrichtung und Dringlichkeit ab. Verlässlich ist nur die Auskunft des Schlaflabors selbst. Bei Warnzeichen verkürzt eine ärztliche Einschätzung der Dringlichkeit den Weg.
Die Wartezeit lässt sich an zwei Stellen beeinflussen. Erstens beginnt die Kassenversorgung mit der Polygraphie, nicht mit dem Labor; diesen Schritt dürfen laut KV Nordrhein neun Fachgruppen übernehmen, darunter HNO-Heilkunde, Innere Medizin, Pneumologie und Neurologie. Zweitens vermittelt die 116117 Facharzttermine, wenn eine Überweisung mit Vermittlungscode vorliegt.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme lautet: Wer schnarcht, muss ins Schlaflabor. Die G-BA-Richtlinie sieht das Labor als Ausnahme. Es ist Stufe 4 und nur für Fälle gedacht, in denen Gespräch, Untersuchung und Polygraphie keine Entscheidung erlauben. Für die meisten Schnarcher endet die Abklärung deshalb zu Hause mit einem tragbaren Gerät. Das Labor bleibt der Ort für unklare Befunde, für Begleiterkrankungen und für den Start einer CPAP-Therapie.
- Das Schlaflabor ist Stufe 4 der G-BA-Richtlinie und folgt auf Anamnese, Untersuchung und Polygraphie.
- Vorgesehen sind 2 Nächte, in der zweiten möglichst mindestens 6 Stunden Schlaf.
- Gemessen werden unter anderem mindestens 2 EEG-, 2 EOG- und 3 EMG-Ableitungen, dazu Atmung, Sauerstoff, EKG, Lage, Video und Ton.
- AHI ab 5 pro Stunde bedeutet leichte, ab 15 mittelgradige, über 30 schwere Schlafapnoe (MSD Manual).
- Die Polysomnographie ist mit 3.171 EBM-Punkten bewertet, rund 404 € je Sitzung beim Orientierungswert 2026.
Häufige Fragen zum Schlaflabor
Diese Fragen betreffen Einzelheiten rund um Schlaf, Befund und Kosten im Schlaflabor. Sie ergänzen die Hauptkapitel.
Kann man im Schlaflabor überhaupt richtig schlafen?
Die ungewohnte Umgebung und die Sensoren stören den Schlaf in der ersten Nacht. Die G-BA-Richtlinie sieht deshalb zwei aufeinanderfolgende Nächte vor und verlangt, wenn möglich, mindestens sechs Stunden Schlaf in der zweiten Nacht. Für Schichtarbeiter ist die Messung unter geeigneten Bedingungen auch tagsüber erlaubt.
Was passiert, wenn das Schlaflabor eine Schlafapnoe feststellt?
Bei gesicherter Indikation folgt meist eine Überdrucktherapie mit CPAP. Die Ersteinstellung erfolgt laut G-BA-Richtlinie in der Regel in zwei weiteren Nächten unter Überwachung im Schlaflabor. Sechs Monate später ist eine Kontrolle mit Polygraphie vorgesehen, bei Problemen eine erneute Polysomnographie.
Zahlt die Kasse das Schlaflabor nur wegen Schnarchen?
Die G-BA-Richtlinie gilt bei Verdacht auf eine schlafbezogene Atmungsstörung und verlangt, einfaches Schnarchen abzugrenzen. Wer ohne Warnzeichen nur das Schnarchen vermessen lassen will, klärt die Kostenübernahme vorab mit Praxis und Krankenkasse.
Quellen und weiterführende Literatur
Die Angaben stützen sich auf die folgenden Quellen, zuletzt geprüft am 1. Oktober 2026.
- G-BA: Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 3 (Polygraphie und Polysomnographie) · Stufen 1 bis 4, Messparameter, Qualifikation; Fassung vom 15.07.2021.
- IQWiG, gesundheitsinformation.de: Obstruktive Schlafapnoe · Diagnoseweg bis zum Schlaflabor; Stand 8. Juli 2026.
- MSD Manual, Ausgabe für medizinische Fachkreise: Obstruktive Schlafapnoe · Messgrößen, AHI-Schweregrade, Grenzen von Heimtests; Stand Januar 2026.
- KV Nordrhein: Genehmigung Schlafapnoe · Fachgruppen und Qualifikation.
- EBM-Katalog, GOP 30901 Kardiorespiratorische Polysomnographie (monkeymed.de) · 3.171 Punkte je Sitzung; Sekundärquelle zum EBM.
- EBM-Katalog, GOP 30900 Kardiorespiratorische Polygraphie (monkeymed.de) · 640 Punkte; Stand 22.08.2026.
- KBV: Orientierungswert 2026 · Orientierungswert 2026: 12,7404 Cent je Punkt (17.09.2025).
- KBV: Terminvermittlung über die 116117 · Überweisung mit Vermittlungscode für Facharzttermine.
